Förder-Richtlinien
Der Vorstand des Bürgerverein Meckenheim e.V. hat die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen für Besuche im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Le Mée festgelegt.
Kriterien
für die Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungen mit Jugendlichen im Rahmen der Städte-Partnerschaft mit Le Mée sur Seine
Prinzip: Vorkasse für Leistungen aus städt. Haushalt
- freiwillige Leistung, kein Anspruch; abhängig von verfügbaren Mitteln
- möglichst gerechte Verteilung auf alle Bedarfsträger
- Zuschuss möglich für Veranstaltungen in Le Mée und in Meckenheim
- Besuche von Gruppen von Jugendlichen (bis 18 J.) und Schülern, in Ausnahmefällen auch Individualreisen
- bei Reisen nach F auch Betreuer
- Aufenthalt am Zielort mindestens 48 Std.
- bei Fahrten nach F: je Jugendlichen € 25,-, je Betreuer € 40,-
Maßstab:
8 - 15 Jugendliche / Schüler 1 Betreuer
16 - 25 Jugendliche / Schüler 2 Betreuer
26 - 35 Jugendliche / Schüler 3 Betreuer
über 35 Jugendliche / Schüler 4 Betreuer
- an Gastgeber in Meckenheim: je jugendlichen Gast € 15,-
- pro Jahr und Gruppe (Verein, Schule, ...) nur 1 Zuschuss
- Steuerung: Schatzmeister
Anmeldung von Vorhaben eines Jahres bis spätestens 31.1.:
Zeitraum, vorauss. Zahl der Jugendlichen / Betreuer
Auskünfte / Beratung: Tel. n.n oder Vorstand