Vereinfachter Zuwendungsbescheid

Statt einer Zuwendungsbescheinigung genügt die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.

Aus der Buchungsbestätigung müssen der Name und die Kontonummer, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein, und es muss angegeben sein, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Den Nachweis über die steuerbegünstigten Zwecke, für die die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Bürgervereins Meckenheim e. V. von der Körperschaftssteuer können Sie als sogenannten „Vereinfachten Zuwendungsnachweis“  hier herunterladen.

Vereinfachter Zuwendungsbescheid